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Unsere AGB

Damit Ihr Urlaub auch zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausfällt, haben wir alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die wir nachstehend aufführen.

AGB in Pdf-Format   

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Anmietung von Hotelzimmern, für die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten des Hotels Café Meier sowie alle Leistungen, die typischerweise im Hotel- und Gaststättengewerbe erbracht werden.

2. Die Hotelzimmer sind nur zur vorübergehenden Beherbergung bestimmt. Unter- und Weitervermietungen, die Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder das dauerhafte Wohnen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels Café Meier gestattet. Die Nutzung des Grundstücks und der Räumlichkeiten des Hotel Café Meier für parteipolitische Aktivitäten, für rechtswidrige oder sittenwidrige Handlungen ist untersagt.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wäre im Einzelfall gesondert vereinbart.

4. Der Vertrag kommt durch Annahme einer Buchungsanfrage des Kunden an das Hotel Café Meier zustande. Reservierungen sind nur verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung des Hotels Café Meier erfolgte.

5. Vertragspartner des Hotel Café Meier ist der anfragende Kunde. Im Falle der Vertretung haftet der Vertreter im eigenen Namen für alle Ansprüche aus diesem Vertrag, wenn der Kunde die Buchung des Vertreters nicht als eigene Buchung bestätigt oder der Vertreter bei Buchung eine Vollmacht des Vertretenen nicht vorlegt.

6. Das Hotel Café Meier verpflichtet sich, die gebuchten Leistungen nach mittlerer Art und Güte vorzuhalten und zu erbringen. Der Gast verpflichtet sich, die Einrichtungen des Hotel Café Meier pfleglich zu behandeln, die gebuchten Leistungen abzunehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen. Vereinbarte Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

7. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich am Tag der Anreise, bei Restaurantleistungen unmittelbar nach Verzehr der Speisen und Getränke, sofort in bar oder mit ec-Karte / Mastercard / Visacard fällig und zahlbar. In jedem Fall tritt Fälligkeit spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Bei Aufenthalten länger als sieben Tage kann das Hotel Café Meier Zwischenabrechnungen erstellen, die sofort fällig und zahlbar sind.

8. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet. Ist der Kunde Kaufmann in Sinne des HGB, gelten Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz als geschuldet. Ist infolge eines vom Gast zu vertretenden Umstands die Renovierung des von ihm bewohnten Hotelzimmers erforderlich, so gilt eine zu ersetzende Aufwandspauschale von 250,00 Euro als vereinbart. Beiden Vertragsparteien bleiben Nachweis und Geltendmachung eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.

9. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich zu reklamieren und dem Hotel Café Meier Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Werden Leistungen nach diesem Vertrag nicht, nicht fristgerecht oder mangelhaft erbracht, ist der andere Vertragsteil berechtigt, nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, Minderung oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch des Gastes nach Satz 1 ist der Höhe nach auf die Höhe des geschuldeten Entgeltes begrenzt.

10.Stornierungen von reservierten Zimmern sind bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Soweit der Hotelgast zwischen dem 29. Tag der Anreise und dem Tag der Anreise bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt oder nicht anreist, bleibt der Anspruch des Hotels Cafe Meier auf Zahlung der vereinbarten Vergütung erhalten. Das Hotel Cafe Meier hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Vergütung für nicht in Anspruch genommene Hotelzimmer kann pauschalisiert werden. Für Stornierungen bis 12 Tage vor Anreise werden 40 % des Zimmerpreises, für Stornierungen bis 7 Tage vor Anreise 60 % des Zimmerpreises. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise werden 100 % des Zimmerpreises an Stornierungskosten berechnet. Beiden Vertragsparteien bleibt die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens anstelle der Pauschalisierung vorbehalten. Stornierungen von gebuchten Zimmern bedürfen der Schriftform. Der Abschluß eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

11. Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem Hotel Café Meier. Für die Unterbringung von Tieren kann das Hotel Café Meier eine gesonderte Gebühr verlangen.

12. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Zimmer am Tag der Anreise ab 14 Uhr bezugsfertig und bei der Abreise bis 10 Uhr zu räumen. Das Hotel Café Meier ist berechtigt, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, wenn der Gast nicht bis 18 Uhr angereist ist, es sei denn, die spätere Anreise ist mit dem Hotel Cafe Meier abgestimmt.

13. Die Haftung des Hotel Café Meier für fahrlässig verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Beherbergungspreises begrenzt. Für vorsätzliche Schadenszufügung haftet das Hotel Café Meier in voller Höhe. Die Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreter - so der Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

14. Soweit der Kunde einen Stellplatz auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – in Anspruch nimmt, geschieht dies außerhalb des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr, eine Bewachung oder Verwahrung findet nicht statt. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Parkplatznutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust des Kfz durch Diebstahl entstehen oder für Schäden, die durch Kfz-Einbrüche, Vandalismus und Entwendung von Gegenständen an oder aus dem Innenraum der Kfz entstehen. Störungen der technischen Einrichtung des Parkplatzes oder deren Fehlbedienung begründen für den Parkplatznutzer keine Schadensersatzansprüche.

15. Alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren Kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.

16.Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Oybin. Es gilt deutsches Recht.

17.Bucht der Hotelgast über ein Buchungsportal, gelten die dortigen AGB vorrangig, soweit diese von den vorgenannten Regelungen abweichen.

18.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

Gästebewertung

Es war rundherum sehr schön! Sie sind auf alle unsere Sonderwünsche eingegangen
Von Helgard K , Customer Aliance
Wir haben uns sehr wohl gefühlt und waren sehr zufrieden,gut fanden wir auch das Hunde mitgebracht werden dürfen und sie mit einer Aufmerksamkeit begrüßt werden.
Von Michelus , Customer Alliance
Ich habe das Hotel selbst gewählt und kann es allen anderen nur empfehlen !!!  
Von Uwe Taege, M. , Customer Alliance

Kontakt

Hauptstraße 1, 02797 Kurort Oybin +49 (0)35844 7140 info@hotelcafemeier.de

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